Sicherheitsabstand und Standort

Zwischen den Einheiten muss stets ein Abstand von 3 Metern eingehalten werden (Brandschutzbestimmungen).

Daher ist darauf zu achten, dass an beiden Enden des Wagens/Zeltes ein Abstand von 1,5 Metern zu den Trennwänden eingehalten wird.

Die Deichsel zählt NICHT zum Sicherheitsabstand.

Der Wagen muss auf dem hellgrünen Feld platziert werden, wie auf der Raumkarte angegeben. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass Sicherheitsabstände eingehalten werden können.

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